Alle Insolvenzverfahren, sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer, dauern 6 Jahre.
Alle Insolvenzverfahren werden durch einen Beschluss des Insolvenzgerichts eröffnet. In dem Beschluss steht das Datum, wann über das Vermögen des Insolvenzschuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Ab diesem Datum beginnen die 6 Jahre abzulaufen.