Mandanten mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, die Insolvenzberatung bei einem Rechtsanwalt über einen Beratungshilfeschein zu finanzieren. Bereits beim ersten telefonischen Kontakt besprechen wir, ob Sie berechtigt sind, Beratungshilfe für sich in Anspruch zu nehmen.
Mandanten, die keine Beratungshilfe erhalten, schließen mit uns eine Honorarvereinbarung ab. Bereits in der Erstberatung teilen wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten unserer Tätigkeit mit. Unsere Kostennote können Sie in vereinbarten monatlichen Raten begleichen.
Beratungshilfe
Der Beratungshilfeschein wird beim Amtsgericht Ihres Wohnortes beantragt. Der dort zuständige Rechtspfleger wird prüfen, ob Sie wirtschaftlich hilfsbedürftig sind. Damit er diese Voraussetzung prüfen kann, müssen Sie folgende Unterlagen bereit halten:
- Personalausweis
- Aktuelle Einkommensnachweise, z.B. Lohnabrechnungen, Renten-/ALG-Bescheid
- Nachweis von Unterhaltspflichten, Geburtsurkunde der Kinder
- Mietvertrag
- Nachweis der monatlichen Energiekosten. Kontoauszug genügt
- Nachweis über monatliche Darlehensraten
- Gefahrene Kilometer zum Arbeitsplatz, Routenplaner
- Versicherungspolicen